Dauergrabpflege


Was ist die Dauergrabpflege?

  • Dauergrabpflege heißt, langfristige und zuverlässige Abwicklung der vereinbarten Leistungen
  • Dauergrabpflege heißt, Gestaltung und Betreuung liegen in der Hand von Fachleuten
  • Nach dem Todesfall können Hinterbliebene, Erbgemeinschaften, Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter oder andere Beauftragte mit dem Friedhofsgärtner und der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG Veträge über Grabpflege für längere Dauer abschließen
  • Jedermann kann auch schon zu Lebzeiten mit einem Vorsorge-Vertrag die Pflege seines Grabes auf einen bestimmten Zeitraum nach seinem Ableben sichern
  • Dauergrabpflegeveträge werden in der Regel für 2 bis 30 Jahre abgeschlossen
  • Eine Kündigung des Vetrags durch Erben ist ausgeschlossen, es sei denn aus wichtigem Grund, wie zum Beispiel bei vorzeitigem Erlöschen des Grabnutzungsrechts
  • Die Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG wacht darüber, dass die vereinbarten Leistungen auch in vollem Umfang erbracht werden

Wir finden die passende Lösung für Sie

Folgende Leistungen können Sie im Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG für die Zusammenarbeit mit der Gärtnerei Klumpp schriftlich vereinbaren:

  • Gärtnerische Anlage der Grabstätte
  • Laufende gärtnerische Betreuung, also Grabpflege (wie: Säubern der Grabfläche, Schnitt der Pflanzen, Gießen)
  • Jahreszeitliche gärtnerische Wechselbepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
  • Grabschmuck zu besonderen Anlässen
  • Decken des Grabes mit Tannengrün (z.B. auf Allerheiligen oder Totensonntag)
  • Erneuerung nach Einsenkung und weiteren Bestattungen
  • Erneuerung einer Dauerbepflanzung in vereinbarten Abständen
Leistungen
Ausführung beispielsweise mit

Vorfrühlings-Bepflanzung

Tulpen, Narzissen, Krokussem Hyazinthen, Primeln / Schale

Vorsommer-Bepflanzung

Hortensien, Elatiorbegonien / Strauß / Schale / Gebinde

Sommer-Bepflanzung

Begonien, Knollenbegonien, Fuchsien, Geranien

Herbst-Bepflanzung

Eriken, Chrysanthemen

Allerheiligen

Decken mit Tanne, Blaufichte

Allerheiligen

Gebinde, Kranz, Winterbeet

Weihnachten

Strauß / Schale / Gebinde

Geburtstag

Strauß / Schale / Gebinde

Todestag

Strauß / Schale / Gebinde

Vorbereitung zur Grabpflege und Bepflanzung

Abräumen, Auffüllen, Humuserde

Anlage einer Dauerbepflanzung

Bodendecker, Koniferen, Stauden, Gehölze

Erneuerung einer Dauerbeplanzung

Bodendecker, Koniferen, Stauden, Gehölze

Bestattung

Dekoration Zelle / Sarg / Halle / Grab

Sonstige Leistungen

Beseitigung von Erdsenkungen, Wild- und Wetterschaden


Wie kommt der Vertrag mit der Gärtnerei Klumpp und der Genossenschaft zustande?

  1. Der Auftraggeber kontaktiert die Gärtnerei Klumpp, die Mitglied der Genossenschaft ist
  2. Die Gärtnerei Klumpp errechnet die Preise für die vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich
  3. Die Gärtnerei Klumpp übernimmt alle Formalitäten des Vertragsabschlusses
  4. Der Vertrag wird in vierfacher Ausfertigung geschlossen, die Urschrift des Auftrages verbleibt beim Auftraggeber
  5. Nach Prüfung durch die Genossenschaft und Datenerfassung erhält der Auftraggeber eine Rechnung und Auftragsbestätigung. Damit ist der Vertrag, rechtlich ein Dreiecksverhältnis - Auftraggeber - Gärtnerei Klumpp - Genossenschaft - abgeschlossen
  6. Der Vertrag wird mit der Zahlung der Vertragssumme an die Genossenschaft rechtskräftig